Aktuelles

Weiterhin kein Ruderbetrieb

1. Mai 2020, Hamburg

Gem. § 6 der aktuellen Corona-Verordnung des Hamburger Senats ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin untersagt. Damit ist das Rudern vom Clubhaus aus nach wie vor nicht möglich! Das Sportverbot gilt zunächst bis zum 6. Mai 2020.

Der Sport muss sich weiterhin hinten anstellen. Nach der Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am vergangenen Donnerstag gibt es für den Sport immer noch keine Lockerungen, d.h. das generelle Sportverbot bleibt zunächst bestehen. Jetzt sollen am nächsten Mittwoch in einer Konferenz der Sportminister bundeseinheitlich klare Beschlüsse für den Sport gefasst werden. Dann wird es darum gehen, in welcher Art und Weise und unter welchen Bedingungen sportliche Betätigung wieder möglich wird. Klar scheint, dass Sport unter freiem Himmel, etwa Rudern, Kanu, Golf, Tennis, Reiten etc. zumindest mit Einschränkungen und unter Beachtung der „Corona-Regeln“ zu Abstand und Hygiene noch im Mai wieder möglich sein werden. Einige Bundesländer sind bereits vorgeprescht: So ist z.B. das Rudern mit (großen) Einschränkungen ab Montag in Schleswig-Holstein und auch in Berlin wieder erlaubt. Sollten am Mittwoch keine bundeseinheitlichen Beschlüsse zum Sport unter freiem Himmel gefasst werden, behalte sich auch Hamburg lt. Sportstaatsrat Christopf Holstein einen Sonderweg vor. Die entsprechenden Beschlussvorlagen und Verordnungstexte seien im Entwurf fertig.

Neben den Landessportverbänden fordern auch die nationalen Spitzensportverbände die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in engen Grenzen. Auch der Landesruderverband AAC/NRB und der DRV versuchen seit Tagen über das Hamburger Sportamt, den DRV, den DOSB usw. Einfluss auf die Politik zu nehmen und Lockerungen für den Rudersport zu erreichen. Dabei dürfte es in Hamburg im Hinblick auf ein Infektionsrisiko aktuell kaum eine sicherere Form des Sporttreibens geben als das Rudern in einem Kleinboot auf der Alster oder den angeschlossenen Kanälen. Auch der Ruder-Club Favorite Hammonia fordert daher, die Nutzung von Einern, Zweiern und Vierern im geordneten Sportbetrieb bei verantwortungsvoller Koordination des Stegbetriebs und ohne Nutzung von Duschen und Umkleideräumen wieder zuzulassen. Eine solche Lockerung würde sicherlich zur Akzeptanz coronabedingter Einschränkungen in der Zukunft und auch zur Entflechtung aller sportlichen Aktivitäten an der frischen Luft beitragen.

Die Einstellung des Ruder- und Sportbetriebs ist eine in der Geschichte des Ruder-Clubs Favorite Hammonia bislang noch nicht vorgekommene Maßnahme, die bislang von den Clubmitgliedern ohne Einschränkungen akzeptiert und getragen wurde.

JW